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Heutiger Beschluss des Bundestages: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder wird zum Verbrechen!

  • BfK2020
  • 25. März 2021
  • 2 Min. Lesezeit

PRESSEINFORMATION


Berlin, 25.03.2021


Deutsche Kinderhilfe begrüßt Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder


Heute stimmte der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Beratung mehrheitlich für den von Bundesjustizministerin Lambrecht vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder.


Dabei ging es in der Debatte vornehmlich darum, dass der sogenannte sexuelle Missbrauch und Delikte rund um die Kinderpornografie zukünftig zu Verbrechen und damit mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden.

Darüber hinaus werden die Befugnisse von Ermittler*innen verbessert, Verjährungsfristen sowie Fristen für die Aufnahme von Sexualdelikten gegen Kinder im Führungszeugnis verlängert. Familienrichter*innen sollen zusätzliche Qualifikation erfahren, die Justiz soll kindgerechter, Sexpuppen verboten werden und vieles mehr.


Leider wurde der ursprüngliche Vorschlag von Bundesministerin Lambrecht, den bagatellisierenden Begriff "Sexueller Missbrauch" in "Sexualisierte Gewalt" zu ändern, nicht aufgegriffen. Das ist enttäuschend, aber vor dem Hintergrund der vielen positiven Dinge, die mit diesem Gesetz angeschoben werden, zu verkraften.


Jahrelang hatte die Deutsche Kinderhilfe e. V. vor und hinter den Kulissen für diese Änderungen gekämpft.

Auch wenn Strafe nicht alles ist, geht es jedoch insbesondere auch darum, was uns unsere Kinder und die Betroffenen von damals wert sind - es geht um ihre Würde.


In diesem Zusammenhang angeführte Kritik wegen personeller und technisch-organisatorischer Probleme von Polizei, Staatsanwaltschaften und Richterschaft bei der Anwendung der geplanten Neuregelungen gingen dagegen eher an den Betroffenen und ihrem Leid vorbei und können nur als kontraproduktiv bezeichnet werden. Erfreulicherweise teilte die Mehrheit der Parlamentsabgeordneten diese Bedenken nicht.


Die heutige Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag war dem Grunde nach der Tag der Entscheidung, denn es dürfte unwahrscheinlich sein, dass sich der Bundesrat noch gegen dieses gelungene Paket stellt.


"Nach unserem öffentlich ausgeführten Streit über die Medien hat Frau Lambrecht alle ihre Ankündigungen wahrgemacht und sehr gut umgesetzt. Auch ich habe ihr für diesen Entwurf, für den sie viel Kritik einstecken musste, Durchhaltevermögen und Erfolg gewünscht. Ich freue mich sehr", so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.


 
 
 

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